§82b und §13 Überprüfung

Wir kontrollieren Betriebsanlagen nach gesetzlichen Standards

Die Gewerbeordnung sieht in Österreich bei genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlagen eine Überprüfung in bestimmten Zeitabständen vor. Dabei soll der Zustand der Anlage geprüft und bei Bedarf Schritte zur Reparatur oder Instandsetzung eingeleitet werden. Als berechtigtes Unternehmen übernimmt Mayr Lüftung die §82b  oder §13 Überprüfung für deine Lüftungsanlage.

Prüfung der Anlage nach den vorgegebenen Richtlinien der Gewerbeordnung

Die Prüfung deiner Lüftungssysteme ist bei unseren Technikern in guten Händen! Diese umfasst die Vorgaben, die die Gewerbeordnung beinhaltet.

Vorgehensweise bei Mängeln und Ausstellung einer Prüfbescheinigung

Wiederkehrende Prüfungen werden für den Großteil der Anlagen alle fünf Jahre durchgeführt. Es können unter Umständen auch andere Fristen gelten, diese werden dann beispielsweise in den Genehmigungsbescheiden kenntlich gemacht. Nach erfolgter Prüfung wird eine Prüfbescheinigung sowie die Dokumentation der Ergebnisse ausgestellt.

Obwohl sie manchmal lästig erscheint, ist die §82b oder § 13 Überprüfung eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit und Funktionalität einer Lüftungsanlage zu prüfen. Mayr Lüftung nimmt dir diese gerne ab – einfach Kontakt aufnehmen und Termin vereinbaren! 

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